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Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für dich die Fragen zusammengestellt, die uns rund um den Verein und die Mitgliedschaft am häufigsten gestellt werden oder interessant für dich sein könnten. Daneben stehen direkt unsere vereinfachten Antworten. Zu einigen Themen findest du auch ausführliche Informationen auf den entsprechenden Seiten unserer Website.

Fragen & Antworten

Welche Kündigungsfrist gibt es bei einer Mitgliedschaft und wo muss man kündigen?

Der Vereinsaustritt ist zum 1. eines jeden Monats per E-Mail möglich (monatl. kündbar).

Wie muss ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Du musst den Mitgliedsbeitrag selbst überweisen. Überweise das Geld auf das Konto des Vereins. Am besten richtest du einen Dauerauftrag ein. Es ist nicht möglich, den Beitrag per Lastschrift zu zahlen. Die Zahlung beginnt im Monat, in dem du in den Verein eintrittst.

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Die monatliche Gebühr ist unabhängig von der Häufigkeit der Kursteilnahme zu zahlen.

Wo meldet man sich für eine kostenlose Probestunde an?

Die Anmeldung zu einer kostenlosen Probestunde kann über Instagram gwa.studio oder per E-Mail kontakt@gwa-ev.de erfolgen. Ohne vorherige Anmeldung ist das Besuchen einer Probestunde nicht erlaubt.

Was ist der Unterschied zwischen den AS-Kursen?

Bei den All Styles Kursen wechseln sich alle möglichen Tanzstile ab (z.B. HipHop, Dancehall, Jazz, Pop oder Heels). Die Kurse finden lediglich zu unterschiedlichen Zeiten und mit verschiedenen Kursleiterinnen statt.

Bezahlt das Jobcenter den Beitrag für den Verein, wenn ich das Geld nicht habe?

Hilfe für Vereinsbeiträge – Bildung und Teilhabe

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Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können Geld für ihre Kinder beantragen.

Diese Hilfe ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (manchmal auch bis 25 Jahre).

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Das Geld ist für Bildung und Teilhabe gedacht.
Dazu gehört auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben – also zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, wie den Tanz- und Fitnessclub G.W.A. e.V.

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Man bekommt bis zu 15 Euro im Monat pro Kind.

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Wenn die Familie Bürgergeld bekommt, ist das Jobcenter zuständig.
Wenn andere Leistungen gezahlt werden, ist das Amt für Jugend und Soziales oder die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuständig.

Können auch einzelne Workshops/ Gruppenangebote im Studio gebucht werden?

Ja, auf Anfrage und in Absprache mit den Kursleiter:innen.

Kann ich meine Mitgliedschaft pausieren?

Nein, das ist nicht möglich. Aber die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar und somit flexibel.

Gibt es Preisvorteile bei mehreren Kindern oder Familienmitgliedern?

Nein, nur wenn man als Einzelperson mehr als einen Kurs belegt (siehe Gebührenordnung).

Bin ich versichert, wenn ich an Kursen teilnehme?

Ja, durch den jährlich zu bezahlenden LSB-Beitrag von 8 €. Unser Verein finanziert so die Mitgliedschaft beim Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB), wodurch alle Mitglieder im Rahmen der Sportausübung unfall- und haftpflichtversichert sind.

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